Erleichterte Voraussetzungen für Unternehmenskredite

Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen auf den Weg gebracht um negative die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Neben der Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen wurden auch die Hürden für Unternehmenskredite reduziert. Die KfW übernimmt desweiteren 90% der Risiken sodass für Banken geringere Prüfungserfordernisse haben.

Im Wesentlichen ist die Darlehenssumme in der Höhe begrenzt durch entweder das Doppelte der jährlichen Lohnsumme für 2019 oder 25% des Jahresumsatzes 2019 oder den spezifischen Liquiditätsbedarf des begünstigten Unternehmens für die nächsten 12 bzw. 18 Monate, abhängig von der Größe des Unternehmens. Die Beurteilung soll auf der Grundlage einer angemessenen Begründung und Selbstzertifizierung des begünstigten Unternehmens erfolgen. Die Kanzlei Kanzlei Kötax Heiny und Partner unterstützt Mandanten bei der Zusammenstellung der notwendigen Finanzunterlagen für eine erfolgreiche Kreditbeantragung bei der Hausbank.

Voraussetzung ist, dass der Antragssteller seit 3 Jahren selbständig tätig ist bzw. seit 3 Jahren existiert, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügt. Für Unternehmen, die noch keine 3 Jahre am Markt sind, weißt die KfW als Alternative auf den ERP-Gründerkredit – Startgeld – hin. Darüber hinaus seien ergänzende Maßnahmen der Bundesregierung derzeit in Arbeit.